...flying is an outdoor
activity...
Stürmischer Westwind, an Auffahrt Schnee bis auf 600 Meter
runter, Deicing Mitte Mai, Föhnsturm, Bise, in der TMA strategisch gut verteilt ein paar hübsche Wölkchen ("request heading
160 to avoid" - das sind dann so Situationen wo es richtig spannend
werden kann, wenn die Pilotenschaft am Klönen ist...)
Was ich ab und zu gerne als mehr oder minder zynischen
Kommentar platziere beinhaltet derzeit wieder einmal mehr als nur ein Körnchen
Wahrheit.
Die aktuell ziemlich dynamische Wetterlage führt dazu, dass es
uns zur Zeit überhaupt nicht langweilig wird beim Arbeiten. So hat beispielsweise
die Bise der letzten Tage dazu geführt, dass wir auf das von uns (und
wahrscheinlich auch von den meisten Piloten) ungeliebte, weil saumässig
komplexe und äusserst schwerfällige Bisenkonzept zurückgreifen und auf der Piste 10
in Richtung Kloten starten mussten. Für mich sozusagen ein bloggerischer Steilpass,
um ein wenig über unsere diversen Betriebskonzepte zu berichten. Oder andersrum
formuliert, wann fliegen wir auf welche Pisten an respektive wo starten wir und
was sind die Grundlagen anhand welcher wir entscheiden, weshalb wir das so
und eben nicht anders machen.
Ist ja logo, dass Wind
und Wetter die massgebenden Faktoren sind! Oder etwa doch nicht?
Das mag sich jetzt vielleicht der eine oder andere Leser
fragen.
Eigentlich ist das so schon korrekt, aber in unserem Fall leider
nur die halbe Wahrheit.
Bekanntlich liegt unser Flughafen nicht auf einer grossen
grünen Wiese mit lauter nix drum herum. Und deshalb sind Wind und Wetter eben
nicht die einzigen Grössen, die bestimmen von wo wir anfliegen und landen
respektive wohin wir starten. Aus Lärmschutzgründen existieren da noch einige
andere Vorschriften, die wir bei der Pistenzuteilung genauso zu berücksichtigen
haben.
Einerseits gibt es das Betriebsreglement des Flughafens, an welches
wir uns halten müssen. Andererseits kommt die sogenannte DVO hinzu. Das ist die
Verordnung seitens Deutschlands, welche uns zu gewissen Tageszeiten verbietet
deutsches Staatsgebiet (inklusive der Enklave Büsingen, und nein das ist kein
Witz!) mit Anflügen nach Zürich unter Flight Level 120 zu überfliegen. Und da
die Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland die ILS14/16 ungefähr 6 Meilen vor
Pistenbeginn kreuzt, sind Nordanflüge zu diesen Sperrzeiten schlichtweg nicht
machbar. (Für Nicht-Aviatiker: ein einigermassen vernünftiger und komfortabler
Anflug aus FL120 erfordert rund 40 Meilen Flugweg. Für Aviatiker: wir wüssten
schon wie viele Meilen ihr eigentlich braucht...)
ATC seitig verfügen wir für die Pistenzuteilungen über
sogenannte Standardkonzepte sowie Spezialkonzepte, auf welche ich nun ein wenig
genauer eingehen möchte.
Standardkonzepte
Solange Wind und Wetter (sprich Sicht und / oder
Hauptwolkenuntergrenze) es zulassen, müssen wir mit unseren 3 Standardkonzepten operieren.
Es sind dies:
1. Landing RWY 14 mit Departure RWY 28 und RWY 16
2. Landing RWY 28 mit Departure RWY 32 und alternativ RWY 34
3. Landing RWY 34 mit Departure RWY 32, alternativ RWY 34 und
zu
gewissen Zeiten auch RWY 28
gewissen Zeiten auch RWY 28
Die Anwendung dieser Konzepte ist abhängig von Wochentag und
Tageszeit, im Detail sieht das Ganze wie folgt aus:
Montag - Freitag:
·
06.00h - 07.00h: LDG 34 / DEP 32
·
07-00h - 21.00h: LDG 14 / DEP 28 und DEP 16
·
21.00h - 23.30h: LDG 28 / DEP 32
Samstag / Sonntag
sowie baden-württembergische Feiertage
(auch das ist kein Witz):
·
06.00h - 07.00h: LDG 34 / DEP 32
·
07.00h - 09.00h: LDG 34 / DEP 32 und DEP 28
·
09.00h - 20.00h: LDG 14 / DEP 28 und DEP 16
·
20.00h - 23.30h: LDG 28 / DEP 32
Die hier aufgeführten Zeiten und Konzepte sind lediglich das
Grundraster, mit welchem wir arbeiten. Selbstverständlich kommen noch Ausnahmen
und weitere Einschränkungen dazu, denn sonst wäre es ja viel zu einfach...
So gelten etwa für die Startpistenzuteilung von Propellerflugzeugen lärmtechnisch
andere Begrenzungen als für Jets. Zusätzlich haben wir zum Beispiel noch
weitere Vorgaben, wann sich am Morgen der erste Anflug wo auf dem Endanflug
befinden darf oder wann bei einem Konzeptwechsel die letzte Landung auf der
"alten Piste" am Boden sein muss respektive die erste Landung auf der
"neuen Piste" am Boden sein darf.
Es würde definitiv viel zu weit
führen, alle Varianten in diesen Beitrag mit reinzupacken - ich denke es reicht
völlig, wenn selbst wir hie und da kurz studieren müssen, welche Limiten im
konkreten Fall jeweils einzuhalten sind.
Zudem kommt es immer mal wieder vor, dass wir aus
meteorologischen Gründen am Abend auf die Piste 34 anfliegen müssen oder in
seltenen Fällen am Morgen auf die Piste 28.
Ebenso haben wir teilweise die Möglichkeit zusätzliche
Starts auf anderen als den Standardpisten ins System miteinzubauen. Solche
Starts können einerseits bei viel Abflugverkehr zwar durchaus zur Erhöhung der
Effizienz beitragen, andererseits aber auch zusätzliche Kreuzungspunkte generieren
und dadurch die Komplexität des gesamten Verkehrsflusses erhöhen. Wir
entscheiden daher jeweils kurzfristig aufgrund der aktuellen Situation, ob wir
diese Möglichkeiten nutzen wollen oder eben nicht.
Wie hier nachzulesen ist, können
solche Starts ferner dazu führen, dass sich der eine oder andere Pilot dann von
uns ein wenig überrumpelt fühlt und neu rechnen muss - wie heisst es doch so
schön expect the unexpected (obwohl, ganz so unexpected ist DEP RWY 32 im Mittagsoutbound nun auch wieder nicht, oder etwa doch...?)
Spezialkonzepte
Bekanntlich hält sich das Wetter nicht immer an unsere
Vorgaben und Wünsche. Das sind dann die Momente, wo wir auf unsere
Spezialkonzepte ausweichen müssen. Konkret ist dies der Fall, wenn der Wind zu
stark, die Sicht zu mies oder die Wolken zu tief sind und wir somit auf
folgende Varianten zurückgreifen müssen:
1. Landing RWY 14 mit Departure RWY 10 und RWY 16 -
Bisenkonzept während des Tages
Bisenkonzept während des Tages
2. Landing RWY 28 mit Departure RWY 32 und alternativ RWY 34 -
tagsüber bei starkem Westwind
tagsüber bei starkem Westwind
3. Landing RWY 14 mit Departure RWY 32 und RWY 34 -
wenn wir während der deutschen Sperrzeiten wetterbedingt von Norden
anfliegen müssen und lärmtechnisch nicht mehr auf den Pisten 28 und 16
starten dürfen. Wir nennen das "Sackbahnhof", da es sich um gegenläufige
Bewegungen handelt. Für solche Nordanflüge benötigen wir zudem eine
Ausnahmebewilligung der deutschen Kollegen, damit wir ihr Staatsgebiet
während ihrer Sperrzeiten mit Anflügen nach Zürich unterhalb FL120
überfliegen dürfen.
wenn wir während der deutschen Sperrzeiten wetterbedingt von Norden
anfliegen müssen und lärmtechnisch nicht mehr auf den Pisten 28 und 16
starten dürfen. Wir nennen das "Sackbahnhof", da es sich um gegenläufige
Bewegungen handelt. Für solche Nordanflüge benötigen wir zudem eine
Ausnahmebewilligung der deutschen Kollegen, damit wir ihr Staatsgebiet
während ihrer Sperrzeiten mit Anflügen nach Zürich unterhalb FL120
überfliegen dürfen.
Auch hier handelt es sich nur um das Grundgerüst. Varianten
sind möglich und werden bei Bedarf entsprechend umgesetzt. Wenn zum Beispiel
ein starker Südwind spätabends verhindert, dass die letzten paar Swiss Langstreckler
auf der Piste 34 starten können, dann organisieren wir bei der Airport
Authority eine Bewilligung für Starts auf der Piste 16. Die Piloten müssen uns
in solch einem Fall einfach mitteilen, dass sie wegen des Windes zwingend die
Piste 16 brauchen und dann können wir diese Bewilligung problemlos besorgen.
Für alle die jetzt denken, "puhh das tönt kompliziert"
- es ist tatsächlich nicht ganz trivial. Vor allem wenn wir Situationen haben,
die nur selten auftreten, müssen auch wir durchaus mal kurz überlegen, was denn
jetzt alles gilt respektive zu berücksichtigen ist oder aber in die Bücher
steigen und nachlesen, was wir zu tun haben. Ebenso ist es immer wieder
spannend, wenn uns unsere noch unbedarften Trainees mit kniffligen Fragen zu
dem Thema konfrontieren. Da kommen dann auch langjährige Ausbildner ab und zu
kurz ins Rotieren, wenn sie sämtliche relevanten Vorschriften zusammen kombinieren müssen, um zu einer korrekten Antwort zu gelangen...
Zum Schluss dieses Beitrags sei gesagt, dass ich in
meinem Blog keine Diskussionen über Sinn oder Unsinn von politisch respektive
lärmtechnisch bedingten Einschränkungen zulassen oder selber führen will und werde.
Tatsache ist, dass auch uns in einem gewissen Masse die
Hände gebunden sind und wir nicht immer ganz so operieren können und dürfen,
wie wir es vielleicht gerne möchten. Wir versuchen uns mit all unseren Vorschriften bestmöglich
zu arrangieren und das Maximum aus dem jeweiligen Setup herauszuholen. Dass wir
gewisse Dinge eventuell ein wenig anders machen würden, wenn wir denn dürften
versteht sich von selbst. Mehr gibt es zu diesem Thema an dieser Stelle nicht
zu sagen.
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